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zum Neujahrslauf:
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Wer hier klickt, erhält den LGR-Aufnahmeantrag - bitte ausdrucken und ausgefüllt an die auf dem Antrag angegebene Adresse leiten. Zum Lesen des Aufnahmeantrages wird der Acrobat Reader benötigt, der auf den meisten PCs vorhanden ist. Seit dem 1. Juli 2003 gelten die folgenden monatlichen Beiträge (Erhebung lt. Satzung jährlich im Voraus per Lastschrift): Erwachsene | 9,00 Euro | Kinder/Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr | 7,00 Euro | Schüler und Studenten (ab 18 Jahre und nur auf Antrag und mit Nachweis) | 7,00 Euro | Aufnahmegebühr | 2 Monatsbeiträge | Familienbeitrag | 22,00 Euro | Passivbeitrag | 4,00 Euro | Wer nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, zahlt pro Rechnung: | 2,00 Euro |
Hinweis auf § 4 unserer Satzung : “Natürliche Personen, die Mitglied in einem der Mitgliedsvereine sind, zahlen den Mindestbeitrag entsprechend den Förderrichtlinien des Landessportbundes. Der Vorstand kann auf Antrag Beitragsfreiheit gewähren.” Dem Antrag auf Beitragsfreiheit wird regelmäßig entsprochen. D.h. im Klartext: Wer schon Mitglied im ASC ist, zahlt in der LG keinen Beitrag. Wer aus dem ASC austritt, wird sofort in der LG beitragspflichtig. Wer nicht mehr LGR-Mitglied sein will, muss auch bei der LGR kündigen! Eine Kündigung der Mitgliedschaft beim ASC stellt keine Kündigung der Mitgliedschaft in der LG dar. |
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